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    Cannabis & Alkohol im Straßenverkehr - Der Vergleich

    Cannabis & Alkohol im Straßenverkehr - Der Vergleich

    Straßenverkehrsordnung: Ungerechtes Strafmaß Cannabis Konsum und Alkohol Konsum

    Fahren unter Drogeneinfluss ist nie gut, allerdings gibt es im Strafmaß große Unterschiede. Vor allem bei Cannabis Konsumenten und Alkohol Konsumenten. Aber ist das fair? Beide Substanzen nehmen gehörigen Einfluss auf die Wahrnehmung und die Reaktionsfähigkeit, warum also die großen Unterschiede im Strafmaß?

    Welche Unterschiede gibt es, wenn es um den Entzug der Fahrerlaubnis geht?

    Jedem ist klar, dass Auto fahren unter Einfluss von Betäubungsmittel nicht ok ist und im schlimmsten Fall zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann, das ist auch richtig so. Wird ein Autofahrer wegen auffälligem Fahren angehalten und es äußern sich Ausfallerscheinungen muss entweder ein Alkoholtest oder ein Urintest gemacht werden. Nach diesen Werten entscheidet sich dann auch das Strafmaß.

    Aber nicht nur hier gibt es Unterschiede:

    • Fahren unter Alkoholeinfluss

    Jeder kennt die gängigen Grenzen für die Strafbarkeit, wenn es um das Fahren unter Alkoholeinfluss geht. Ist ein Atemtest auffällig, wird danach ein Bluttest, ein Labortest angeordnet, um die tatsächliche Menge im Blut festzustellen, danach wird dann über die weiteren Maßnahmen entschieden. Je nachdem, wie auffällig ein Fahrer ist, wie oft und wie hoch der Alkoholwert beim Labortest war, kann dann ein Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Auch eine Anordnung einer MPU kann anstehen.

    • Fahren unter Einfluss von Cannabis

    Wird ein Autofahrer wegen auffälligen Fahren unter Cannabis angehalten und zeigt Ausfallerscheinungen steht als Erstes ein Urintest an, der meist direkt vor Ort durchgeführt wird. Oft in komplett menschen-unwürdigen Gegebenheiten, wie z.B auf einem Parkplatz oder hinterm Busch und unter Aufsicht eines Polizeibeamten. Im Nachhinein kann auch ein weiterer Drogentest für Langzeitwerte anfallen. Auch hier gibt es empfindliche Strafen, die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und einer MPU einher gehen können. Das ist im Falle von Cannabis aber noch nicht alles. Wird bei einer Verkehrskontrolle Cannabis gefunden, ohne, dass der Autofahrer akut konsumiert hat oder Ausfallerscheinungen zeigt, kann es auch hier harte Strafen wie Führerscheinentzug oder auch eine MPU geben. Hat jemand ein Bier im Auto, fallen solche Strafen nicht an.

    Wichtig: Das ist allerdings noch nicht alles. In Deutschland wird der Besitz von Cannabis in kleinen Mengen, die zum Eigengebrauch dienen, strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Der Besitz wird aber auch schon bei kleinen Mengen aufgezeichnet und auch an die Verkehrsstelle gemeldet. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass vermehrte Auffälligkeiten hier schon zu einem Entzug der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer sehr teuren MPU führen können und das ganz ohne eine Beteiligung am Straßenverkehr.

    Weiter gilt auch für Cannabiskonsumenten, dass auch, wenn in einem Labortest ein Restwert von über 1ng/mg Blutsserum festgestellt, es hat also keine Fahrt unter Drogeneinfluss stattgefunden, und keine Ausfallerscheinungen zu erkennen sind, hohe Strafen anfallen können.

    Die Unterschiede zwischen den Strafen im Straßenverkehr sind also erheblich und stehen in keinem Verhältnis. Vor allem, wenn man nun auch noch berücksichtigt, dass immer mehr Menschen medizinisches Cannabis konsumieren. Diese entwickeln eine gewisse Immunität und weißen keinerlei Ausfallerscheinungen auf und dürfen dann auch mit erhöhten THC-Werten Auto fahren.

    Es gibt noch weitere Unterschiede:

    • Promillegrenze

    Wenn es um Alkohol am Steuer geht, gilt eine Promillegrenze von 0,5, mit dieser Grenze wird also eine leicht berauschende Autofahrt akzeptiert. Alkohol baut sich linear ab, das bedeutet, dass beim Sinken des Promillewertes auch die Berauschung nachlässt und der Alkohol dann auch schnell komplett aus dem Blut verschwunden ist. Anders ist das bei THC.

    • THC-Grenze

    Für THC gilt eine Grenze von 1ng/mg Blutserum. Durch den erheblichen Unterschied beim Abbau von THC im Blut tritt hier ein großes Ungleichgewicht auf. Denn THC wird nicht linear abgebaut, sondern eher in einer Halbwertszeit. Das bedeutet, dass Autofahrer, die vor längerer Zeit konsumiert haben, also wieder nüchtern sind, keine Berauschung mehr vorhanden ist, trotzdem noch einen Wert von bis zu 5ng aufweisen können. Damit ist die Grenze überschritten und es folgen schwerwiegende Konsequenzen.

    Wichtig: Die THC-Grenze von 1ng wurde damals so festgelegt, ohne medizinische Grundlage aus dem einfachen Grund, dass Werte darunter nicht mehr festzustellen waren. Allerdings liegen heute Studien vor, die Belegen, dass die erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit bei einem Wert von 3ng gar nicht mehr vorhanden ist. Die meisten Konsumenten verspüren schon ab einem Wert von 10ng keinerlei Beeinträchtigungen mehr und spätestens mit 3ng ist keine erhöhte Unfallgefahr mehr vorhanden.

    • Weitere Folgen einer Alkoholfahrt

    Ein einmaliges Auffallen mit eine Alkoholfahrt ist meist mit einem Bußgeld schon vom Tisch. Ist dieses bezahlt, zieht diese in der Regel keinerlei weitere Folgen mit sich.

    • Weitere Folgen einer Cannabis-Fahrt

    Bei einer einmaligen Fahrt unter Cannabiseinfluss kann dies schon ganz anders aussehen. Wie bereits erwähnt, werden hier oft andere Auffälligkeiten, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, mit in Entscheidungen einbezogen. Das kann bedeuten, dass aufgrund dessen die allgemeine Fahrtüchtigkeit in Frage gestellt wird und dann eine MPU angeordnet wird.

    MPU - was gehört dazu?

    Eine MPU ist nicht nur sehr kostenintensiv, sondern auch noch mit vielen Tests verbunden. Um eine MPU zu bestehen, müssen vor allem Cannabis Konsumenten so einiges vorweisen.

    In den allermeisten Fällen ist es nötig, sich zu rechtfertigen und glaubhaft zu vermitteln, dass ein weiterer Konsum nicht mehr stattfinden wird. Dies müssen Konsumenten dann auch mit einem dauerhaften Drogentest nachweisen. Das bedeutet, immer wieder Urin abzugeben und so nachzuweisen, dass man clean ist. Viele Betroffene greifen in diesem Zusammenhang dann zu Hilfsmitteln wie zum Beispiel Kunsturin oder Fake Urin.

    Generell wird mit Alkohol deutlich lockerer umgegangen, wegen einer Alkoholfahrt muss in der Regel niemand zur MPU und dann auch nicht nachweisen, dass man clean ist.

    Genau aus diesem Grund greifen viele Betroffene von Cannabisfahrten dann auch zu Hilfsmitteln wie Kunsturin, synthetischer Urin.

    Zuwachs von Hilfsmitteln wie Kunst Urin

    Headshops gibt es viele und das Angebot wächst auch hier. Denn der Verkauf aller nötigen Gegenstände für den Konsum ist völlig legal und auch das Kaufen von Kunst Urin oder synthetischer Urin ist legal. Der Einsatz von künstlichem Urin oder, synthetischem Urin hingegen nicht. Genau wie beim Konsum und den Gesetzen zu Cannabis an sich, gibt es hier viele Widersprüche.

    Um eine Einheit zu schaffen und den Einsatz von Fake Urin oder künstlicher Urin zu vermeiden, ist es wichtig, die Gesetze und Bestimmungen anzupassen und so für eine Einheit und eine faire Behandlung zu sorgen.

    Headshops, Fake Urin oder auch Kunsturin sind legal, warum dann nicht die auch für Fairness in den Gesetzen und in der Verkehrsverordnung sorgen?

     

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